Zweigniederlassung
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Convexity GmbH Registergericht: Amtsgericht Königstein Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Friedrich von Nathusius (Anschrift wie oben) Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Erklärung zur Haftungsbegrenzung: 1. Gegenstand und Grundlage der TätigkeitGegenstand des Unternehmens ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss für Investoren ("Erwerber") [von Verträgen über Finanzprodukte und Dienstleistungen] (die "Produkte"), die von Dritten ("Anbieter") angeboten werden. 2. Rechtliche Ausgestaltung der Vermittlungstätigkeit Convexity nimmt die Vermittlungstätigkeit ausschließlich in einem Vertragsverhältnis zu den Anbietern der Produkte auf. Der Rechtscharakter der vertraglichen Beziehungen zu den Anbietern bestimmt sich nach Handelsvertreterrecht. Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit ist es erforderlich, dass Convexity die Daten des Erwerbers an den Anbieter und die Beteiligungs- und Vertriebsgesellschaften weiterleitet. Der Erwerber stimmt insoweit der Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten zu. Dies geschieht jedoch nur in dem für die gewünschte Vermögensanlage notwendigen Umfang. Vertragliche Beziehungen zwischen Erwerber und Convexity zu dem Erwerber werden nicht eingegangen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Makler-, Beratungs-, Auskunfts- oder sonstiger Vertrag zwischen Convexity und dem Erwerber ausdrücklich geschlossen wird; insoweit ist zudem Schriftform erforderlich. 3. Umfang der Tätigkeit Die Vermittlungstätigkeit von Convexity erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der von den jeweiligen Anbietern überlassenen und an den Erwerber übermittelten Angaben wie Prospekten, Rechenschaftsberichten und sonstigen Unterlagen. Convexity hat zur Überprüfung der Materialien im Hinblick auf die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Merkmale der Produkte keine eigene Prüfung durchgeführt und keine Gutachten durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingeholt. Convexity hat zur Feststellung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit von Prospektaussagen auch keine Untersuchung zum Zwecke der Aufklärung des tatsächlichen Sachverhaltes vorgenommen bzw. vornehmen lassen und diesbezüglich keine Informationen bei Dritten eingeholt. Convexity gibt lediglich wahrheitsgemäß und vollständig die ihm zur Verfügung gestellten Informationen der Anbieter an den Erwerber weiter. [Convexity wird den Erwerber aber unaufgefordert auf die ihm gegebenenfalls ersichtlichen Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten des Prospektes bzw. vorgelegter Gutachten und die ihm erkennbaren Risiken bzw. Unwägsamkeiten hin. Sofern die Produktanbieter nicht die in §§ 10 (Buchführungspflicht) und 11 (Informationspflicht) der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer festgelegten Informationen im Prospekt aufgeführt haben, ist Convexity von den Regelungen des § 11 der betreffenden Verordnung befreit.]. 4. Gewährleistungsansprüche Eine Gewähr für den Inhalt
von Prospekt- oder Vertragsunterlagen oder anderer Zeichnungsunterlagen
sowie für die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Produkten
gegebenen Informationen kann Convexity daher nicht übernehmen; ebenso
nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vermittelten Vermögensanlagen.
Auch kann keine Gewähr aus einem besonderen Vertrauen in den Convexity
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